Gern beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Energieoptimierung Ihres Wohngebäudes.
Bei Bedarf bieten wir in Kooperation auch Energieberatung für Nichtwohngebäude an.
Nach energetischer Beurteilung des Gebäudes wird ein Stufen Fahrplan erstellt. Sofern Sie Fördermittel beantragen möchten, können Sie eine 5 %-Bonus-Förderung erhalten.
Im Rahmen der Energieberatung erarbeiten wir ein Konzept für die Nutzung der vorhandenen Fördermöglichkeiten.
Wir beraten Sie umfassend über die aktuellen Möglichkeiten zur energetischen Optimierung mit erneuerbaren Energien:
Beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes muss eine Energieausweis erstellt werden.
Energieausweise für bestehende Gebäude können entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder des gemessenen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:
Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen besteht die Wahlmöglichkeit eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises.
Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahre.